ERBEN UND SCHENKEN

ERBEN UND SCHENKEN Vermögen bewahren. Besteuerung verhindern

Ein erfolgreich geführtes Lebenswerk gibt man nicht leichtfertig und unüberlegt ab. Hierfür bedarf es frühzeitiger Planungen, um heikle Situationen und Streitigkeiten gar nicht erst aufkommen zu lassen. Vertragliche Regelungen müssen rechtzeitig getroffen werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wir helfen Ihnen im persönlichen Gespräch und zeigen Handlungsbedarf sowie Alternativen auf.

ERBSCHAFT- / SCHENKUNGSSTEUERERKLÄRUNG

Das Erbe kann aus vielen unterschiedlichen Vermögensgegenständen bestehen. Handelt es sich hierbei nicht nur um Geldvermögen, wird es meistens kompliziert, den genauen Wert des Vermögens festzulegen. Hier unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um die Bewertung nach den Vorgaben der Finanzverwaltung. Ob Betriebs- oder Grundvermögen; durch unseren aktuellen Wissensstand, verbunden mit einer langjährigen Erfahrung im Bereich der Vermögensübertragungen, können wir Sie sicher durch die steueroptimale Planung führen.

SCHENKUNG / VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE

Wann macht eine Schenkung Sinn? Ab wann muss ich für eine Schenkung Steuern zahlen? Macht es Sinn Vermögensteile, wie z.B. Immobilien zu Lebzeiten auf Erben zu übertragen? Sprechen Sie uns gerne an und klären Sie vorher aktiv alle Eventualitäten ab.

DIE ERBSCHAFT

Ein Thema, über das sich niemand gerne Gedanken macht. Wem Sie was und wann übertragen wollen, ist grundsätzlich eine sehr persönliche Angelegenheit. Leider zeigt unsere Erfahrung, dass nicht immer alle notwendigen Maßnahmen zur Steueroptimierung getroffen werden. Das kann durch professionelle Beratung und entsprechende Handlungen zu Lebzeiten vermieden werden.